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Die volkswirtschaftliche Bedeutung des Gesundheitswesens nicht vergessen!

Das Gesundheitswesen ist eine der Branchen, bei denen beinahe der ganze volkswirtschaftliche Effekt von Ausgaben (Arbeitsplätze, Infrastruktur, Steuereinnahmen) im eigenen Land eintritt.

Der Kostenstieg im schweizerischen Gesundheitswesen zulasten der obligatorischen Grundversicherung (OKP)muss gebremst werden. Dabei machen aber nur Sparmassnahmen Sinn, deren volkswirtschaftlicher Nachteil nicht gross ist.

Darum ist jede Sparmassnahme im Gesundheitswesen im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung auf ihren volkswirtschaftlichen Effekt hin zu überprüfen und weitere Vorteile (z.B. Erhöhung Behandlungsqualität / Patientensicherheit) sind einzubeziehen. Dieses Kriterium soll bei der Priorisierung mehrerer möglicher Massnahmen untereinander berücksichtigt werden.

 
Effizienzverbesserungen – ein wichtiges Sparpotential im schweizerischen Gesundheitswesen erschliessen

Es gibt schon zahlreiche Spitäler und Arztpraxen in unserem Land, die sehr effizient arbeiten. Die Auswirkungen der bestehenden Ineffizienz sind aber immer noch so bedeutsam, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist.

Es braucht Massnahmen zur Effizienzsteigerungen in Spitälern, in der freien Praxis und an den Schnittstellen Zuweiser/-in – Spital sowie Arzt - Apotheke.

Diese dienen der Bevölkerung dreifach:

1. Behandlungsqualität und Patientensicherheit werden verbessert.

2. Die Kostenentwicklung kann gedämpft werden.

3. Die Verweildauer in ärztlicher Behandlung kann verkürzt werden.


Einheitskasse – nicht die Lösung der bestehenden Probleme

Das System der Krankenversicherung in unserem Land muss weiter verbessert werden. Die Einheitskasse bringt hier aber gar nichts. Die Forderungen der Initianten werden mit einer Einheitskasse nicht erreicht. Im Gegenteil werden zusätzliche neue Probleme geschaffen. Die Prämien würden für viele Versicherte steigen, die Bürokratie würde zunehmen. Ausserdem liegen die wirklichen, aktuellen Probleme unseres Gesundheitswesens weitgehend an anderen Orten.

Eine Mehrzahl an Anbietern lässt Raum für Entwicklungen, Innovation und Kreativität zu Gunsten der Versicherten und Patienten. Fehlende Wahlmöglichkeiten beschränken demgegenüber die Entscheidungsfreiheit der Patienten und Versicherten.

Für rund die Hälfte unserer Bevölkerung werden die Prämien bei Einführung einer Einheitskasse durch die „einheitlichen kantonalen Prämien“ nicht sinken, sondern steigen.

Die Schaffung einer Einheitskasse ist ein erster Schritt hin zur Rationierung unseres Gesundheitswesens, weil ein staatlicher Monopolist alleine seine Leistungspflicht ausgestalten könnte – ohne Konkurrenzdruck. Die Patienten und Versicherten wären einem Monopolisten ohne Alternative ausgeliefert. Ein Monopol birgt ausserdem ein erhebliches Klumpenrisiko in sich. Wo Menschen arbeiten, machen sie Fehler. Im Gegensatz zu den Banken gibt es bei den Krankenversicherern kein Too-big-to-fail-Risiko. Der Fehler einer einzelnen Kasse ist somit für das Gesamtkollektiv der Versicherten also nie so schlimm, wie der gleiche Fehler der Staatskasse.

Die Initianten bedienen sich unzutreffender Vergleiche (SUVA, System Kanada), um vermeintliche Vorteile der Einheitskasse aufzuzeigen. Sie stellen zum Teil unrichtige Aussagen in den Raum, z.B. bezüglich Verwaltungskosten der Versicherer und Kosten / Finanzierung der Werbung / Maklertätigkeit.

Die Initiative ist so praktisch nicht umsetzbar. Zahlreiche, schier unlösbare Vollzugsprobleme und hohe Umsetzungskosten zeichnen sich bereits klar ab.

Kaum ein Land auf der Welt verfügt über eine Einheitskasse. Es fehlt also an Erfahrungswerten. Alleine diese Tatsache sagt einiges. In Deutschland lehnen die politischen Parteien und die Akteure im Gesundheitswesen dieses Modell explizit ab. Das kanadische System, das die Initianten erwähnen, ist kein Referenzsystem. Kanada hat ein staatliches Gesundheitssystem (Medicare). In den meisten Provinzen wird Medicare über Steuern finanziert. Nur in Alberta und British Columbia muss man Krankenversicherungsbeiträge bezahlen - dafür sind die Steuern entsprechend niedriger.

Verstaatlichung und Enteignung sind keine Instrumente unserer Demokratie.

 

Medikamentenpreise – Stabilität, Transparenz und faire Preise sind gefragt

Grundsätzlich ist nicht nachvollziehbar, warum die Medikamente in Bezug auf das Krankenversicherungsgesetz einen Sonderfall darstellen. Korrekterweise müssten auch in diesem Bereich ausschliesslich die Grundsätze der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit zur Anwendung kommen.

Die Zulassungs- und Vergütungsprozesse sollen sicherstellen, dass die Bevölkerung rasch Zugang zu echten und sicheren Innovationen hat. Die Prozesse, welche dies sicherstellen sollen, sowie die behördlichen Abwicklungsprozesse sind entsprechend zu modernisieren.

Die staatliche Medikamentenpreisbildung soll sich am Auslandpreisvergleich und am therapeutischen Quervergleich orientieren.

Sachgerechte Lösungen zu Indikationserweiterungen sollen rasch umgesetzt werden.

Bei Vergütungsentscheiden (z.B. off label) sollen einheitliche und transparente Nutzenkategorien angewendet werden.

Die Zuschläge für die Distribution der Medikamente sind so auszugestalten, dass die Zukunft der hochqualitativen Medikamentenversorgung gesichert ist. Es sind Modelle zu prüfen, die den leistungsabhängigen Teil der Medikamentendistribution und -abgabe massgeblich stärken und Anreize für eine kostengünstige, qualitativ hochstehende und angemessene Therapie liefern.

Zulassungsverfahren – gute Innovationen so rasch als möglich zum Patienten bringen

Medizinische Innovationen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind, also ein gutes Kosten / Nutzen – Verhältnis haben, sollen unserer Bevölkerung so rasch als möglich zur Verfügung stehen. Dabei soll gegenüber Gesuchstellern / Innovationsträgern das Vertrauensprinzip zur Anwendung kommen, wobei diese auch in geeigneter Form in die Verantwortung genommen werden müssen. Jede Komplikation, jeder Todesfall, die durch schwerfällige und komplizierte Zulassungsverfahren verursacht werden, sind zwingend zu vermeiden. Dabei geht es um drei Stufen: Marktzulassung (swissmedic), Zulassung KVG (BAG) und Berücksichtigung im Tarifverfahren bei stationären Leistungen (DRG – Tarifpartner).

 So werden Behandlungsqualität und Patientensicherheit erhöht. Gleichzeitig tritt ein kostendämpfender Effekt ein.

 Somit müssen im Bereich der Zulassungen die zur Prozessoptimierung notwendigen finanziellen und personellen Mittel primär und schwergewichtig alloziert werden.

 

Vollzug Krankenversicherungsgesetz / Spitalfinanzierung – das Gesetz richtig anwenden

 

Die freie Spitalwahl für Patientinnen und Patienten, auch über Kantonsgrenzen hinaus, muss so rasch als möglich umgesetzt werden.

 Der vom Gesetzgeber gewollte, faire und transparente Wettbewerb von Spitälern untereinander erhöht die Freizügigkeit und Wahlfreiheit für Patientinnen / Patienten und den Druck im Bereich des Leistungs- und Servicewettbewerbs. Der Wettbewerb soll sich primär auf Behandlungsqualität und Patientensicherheit auswirken und die Bildung von Klumpenrisiken vermeiden. Ferner ist ein kostendämpfender Effekt möglich.

 Um diese Ziele umzusetzen, müssen die Mehrfachrollen der Kantone als Spitalbetreiber, Planer und Finanzierer im System bereinigt werden.

 Gemäss Artikel 39 Absatz 2ter KVG muss der Bund einheitliche Planungskriterien auf Grund von Qualität und Wirtschaftlichkeit erlassen. Dies ist bis heute nicht geschehen, obwohl die Bestimmung seit 1. Januar 2009 in Kraft ist.

 Der Eingriff der Kantone in den Wettbewerb durch Instrumente der Spitalplanung darf nur der Versorgungssicherheit dienen. Darüber hinausgehende Kapazitäten dürfen von der Spitalplanung nicht erfasst werden, sondern müssen durch den freien Wettbewerb geregelt werden. Das heisst: Spitalplanung darf nur soweit gehen, als es die Versorgungssicherheit gebietet und muss somit eine zweckmässige Mindestversorgung garantieren. Versorgungssicherheit legitimiert keine Vollplanung.

 

Tarife – keine Verstaatlichung, keine politisch motivierten Tarife

 

Es gilt das Primat der Verhandlungsautonomie: Tarife sollen weiterhin zwischen den Leistungserbringern (Spitäler, selbständige Ärztinnen / Ärzte und alle weiteren Medizinalpersonen) und Krankenversicherern verhandelt werden (Tarifautonomie). Der Staat soll hier nur eingreifen, wenn keine Einigungen zustande kommen.

 Tarife zu Lasten der obligatorischen Grundversicherung müssen fair und transparent nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt werden. Sie müssen die Qualität der Leistungserbringung fördern und nachhaltige Innovation ermöglichen. Akteure / Leistungserbringer, die gleiche Leistungen erbringen, sollen bei der Festlegung von Tarifen gleich behandelt werden. Transparenz soll dabei bezüglich Qualität und Preisen geschaffen werden. Effiziente Leistungserbringer, welche die notwendige Qualität erbringen sollen allfällige Differenzen zwischen Tarifen und effektiven Kosten frei verwenden können. KVG und KVV sind dementsprechend anzupassen.

 Besteht der politische Wille, einzelne Berufsgruppen speziell zu fördern (was durchaus Sinn machen kann), dann hat dies auf anderem Wege zu geschehen. Politisch motivierte Tarife / Tarifanpassungen sind aber abzulehnen.

Eine Verstaatlichung der Tarife wird dezidiert abgelehnt.

 

Hochspezialisierte Medizin zu Lasten KVG – Qualität, Effizienz und Gleichbehandlung aller Anbieter, keine Standortpolitik

 

Hochspezialisierte Medizin zu Lasten des Krankenversicherungsgesetzes soll mit höchstmöglichen Fallzahlen an einem Ort erbracht werden. Standortinteressen einzelner Kantone dürfen dabei keine Rolle spielen. Es geht einzig und allein um die bestmögliche Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten zu möglichst tiefen Kosten.

 Eine Zentralisierung soll aber nur dort erfolgen, wo hohe Fallzahlen eine Erhöhung der Qualität bringen, also bei Eingriffen, nicht jedoch bei Therapien, die mit gleicher Qualität auch in der Praxis oder in Privatspitälern erbracht werden können.

 Aus denselben Gründen sind staatliche / ehemals staatliche Spitäler und Privatspitäler bei der Vergabe von Leistungsaufträgen gleich zu behandeln.

 Die Leistungserbringung ausserhalb des KVG darf nicht geplant werden.

 

Qualitätssicherung im ambulanten Bereich – Transparenz, Wahlfreiheit und Behandlungssicherheit für Patienten erhöhen

 

Die Qualitätssicherung im Bereich der ambulanten Behandlungen muss verbessert werden. Dies nach transparenten, einheitlichen Kriterien, was den Patientinnen  / Patienten erlaubt, die Leistung ihrer behandelnden Ärztinnen / Ärzte im Vergleich mit anderen zu beurteilen und sich zu qualifiziert zu entscheiden, wo sie sich behandeln lassen.

 Hier ist der Gesetzgeber gefordert, er muss die mindestens notwendigen Regelungen erlassen, analog zum Spitalbereich, wo diese Vergleiche bereits möglich sind. Die bestehenden Aktivitäten seitens Leistungserbringer (EQUAM, VEDAG, Argomed, medswiss.net, QMS-Apotheke) sind dabei zu berücksichtigen und zu involvieren.

 Die Qualitätssicherung nach einheitlichen Kriterien erhöht also die Wahlfreiheit und Behandlungssicherheit der Patientinnen / Patienten, ermöglichet einen Leistungswettbewerb und hat kostendämpfende Wirkung.

 

Zulassungsstopp – echte Lösungen rasch und richtig umsetzen statt ewiger Verlängerung eines untauglichen Provisoriums

 

Der Zulassungsstopp verfehlt seine beabsichtigte Wirkung. Stattdessen sinkt die Motivation zur Ergreifung des Arztberufes bei Studienanfängern immer mehr. Dies führt faktisch zu einer Verstärkung des Ärztemangels, der wieder durch den Import von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland kompensiert werden muss, die in ihrem Heimatland fehlen.

 Sinnvoll ist demgegenüber, die langjährig praktizierende Ärzteschaft in einen Qualitätswettbewerb nach transparenten, einheitlichen und vergleichbaren Kriterien zu führen und gleichzeitig den gut ausgebildeten jungen Ärztinnen und Ärzten den Markteintritt zu erlauben. Sonst wird uns mittelfristig der ärztliche Nachwuchs fehlen.